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Energieauditpflicht für Nicht-KMU

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht vor, dass alle Unternehmen, die nach EU-Definition kein KMU sind, alle vier Jahre und erstmalig 2015 ein Energieaudit durchführen müssen. Die Bundesregierung hat diese EU-Vorgabe durch die Ende April 2015 in Kraft getretene Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) in nationales Recht umgesetzt. Die mindestens 50.000 betroffenen Unternehmen müssen demnach der Verpflichtung zum Erstaudit bis zum 5. Dezember 2015 fristgerecht nachkommen. Da bei einem Verstoß Bußgelder drohen, sollten Unternehmen genau prüfen, ob sie von der Verpflichtung betroffen sind und welche Anforderungen erfüllt werden müssen.

Wer ist verpflichtet?  

  • Alle Nicht-KMU gemäß EU-Definition.  
  • Verknüpfungen mit anderen Unternehmen sind zu berücksichtigen.  
  • Unternehmen gelten bereits ab einer Beteiligung der öffentlichen Hand von mindestens 25 % als Nicht-KMU.  
  • Ausgenommen sind Regiebetriebe und Hoheitsbetriebe.

Was wird gefordert?  

  • Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1.  
  • Oder: Energiemanagementsystem nach ISO 50001 bzw. Umweltmanagementsystem nach EMAS.  
  • Erstmalig bis spätestens 5. Dezember 2015.  
  • Danach alle vier Jahre.  

Übergangsfrist für Unternehmen, die DIN EN ISO 50001 oder EMAS einführen wollen.

Quelle

http://www.co2online.de/fileadmin/co2/dossier/unternehmen/Leitfaden_Energieaudits.pdf