Bürgerstiftung Energiewende Oberland
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Die EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht vor, dass alle Unternehmen, die nach EU-Definition kein KMU sind, alle vier Jahre und erstmalig 2015 ein Energieaudit durchführen müssen. Die Bundesregierung hat diese EU-Vorgabe durch die Ende April 2015 in Kraft getretene Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) in nationales Recht umgesetzt. Die mindestens 50.000 betroffenen Unternehmen müssen demnach der Verpflichtung zum Erstaudit bis zum 5. Dezember 2015 fristgerecht nachkommen. Da bei einem Verstoß Bußgelder drohen, sollten Unternehmen genau prüfen, ob sie von der Verpflichtung betroffen sind und welche Anforderungen erfüllt werden müssen.
Übergangsfrist für Unternehmen, die DIN EN ISO 50001 oder EMAS einführen wollen.
http://www.co2online.de/fileadmin/co2/dossier/unternehmen/Leitfaden_Energieaudits.pdf