Bürgerstiftung Energiewende Oberland
Am Alten Kraftwerk 4
82377 Penzberg
Tel.: 08856 80536-0
Fax: 08856 80536-29
E-Mail: info@energiewende-oberland.de
Auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung: Mit der kommunalen Wärmeplanung die Wärmeversorgung Ihrer Region nachhaltig gestalten.
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Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Erreichung einer klimaneutralen, bezahlbaren und sicheren Wärmeversorgung bis 2045. 50 % der Wärmeversorgung in Wärmenetzen soll bis 2030 aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen und die Anzahl der Gebäude, die an ein Wärmenetz angeschlossen sind, soll signifikant gesteigert werden.
Kompetenzzentrum Energie EKO e.V. ist ein erfahrener Anbieter von Kommunaler Wärmeplanung. Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum an, das alle Schritte der Wärmeplanung umfasst, von der Bestandsanalyse bis zur Umsetzungsstrategie. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Umsetzung der entwickelten Maßnahmen.
Beschluss im Gemeinderat zu Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung.
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Die Vorbereitungsphase
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Koordinierung,Begleitung und Beteiligung durch die Gemeinde
Untersuchung nach Teilgebieten, die
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Erhebung der Potenziale zur
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Auf einer eigens für die Gemeinde generierten Webseite können alle für die Öffentlichkeit relevanten und zugänglichen Informationen anschaulich und leicht verständlich dargestellt werden. Das Team des Kompetenzzentrum Energie erarbeitet die Inhalte und bereitet diese visuell ansprechend und mit interaktiven Grafiken auf.
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Beispielhafte Einteilung von Gebieten bei der Wärmeplanung
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Umsetzungsstrategie und Wärmeplan
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Der rollierende Prozess
Sie möchten mehr über Kommunale Wärmeplanung erfahren oder ein Angebot für Ihre Kommune anfordern? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.
Das Team verfügt über umfassende Expertise in den Bereichen Energie- und Wärmekonzepte, Projektmanagement, Akteursbeteiligung, Energiebilanzierung, Energieberatung, GIS, EDV, Simulationen und Öffentlichkeitsarbeit. Diese Expertise deckt alle relevanten Aspekte der kommunalen Wärmeplanung im eigenen Haus ab und stellt sicher, dass die Wärmeplanung kompetent, effizient und erfolgreich durchgeführt wird. Die Beratung erfolgt anbieterneutral
und ist nicht durch technologische Interessen gesteuert.
Ludwig Hagelstein
Tel.: 08856 80 536 - 19
hagelstein@kompetenzzentrum-energie.info
Andreas Scharli
Tel.: 08856 80 536 - 20
scharli@kompetenzzentrum-energie.info
Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf Anfang Oktober im Bundestag vorgelegt. Es folgten die Anhörung durch Sachverständigenrat und Bauausschuss. Das Bundesgesetz muss derzeit noch in Landesrecht übersetzt werden, bevor es in Bayern in Kraft tritt. Im Gesetz ist vorgesehen, dass Wärmepläne, die vor Inkrafttreten des Gesetzes erstellt werden und den Anforderungen des Gesetzes im Wesentlichen entsprechen auch weiterhin gelten.
Da das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung derzeit noch in bayrisches Landesrecht umgesetzt werden muss, können zur Anerkennung von Energienutzungsplänen als Wärmeplan keine finalen Aussagen getroffen werden. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung sieht jedoch vor, dass durch Bund/Länder geförderte bereits bestehende und nach Standard der in der Praxis verwendeten Leitfäden erstellte Wärmeplanungen anerkannt werden.
Laut bayrischem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sollen alle bestehenden und in der Planung befindlichen Wärmepläne möglichst unbürokratisch anerkannt werden.
Da sich die Anforderungen an den Wärmeplan und die Inhalte des Energienutzungsplan je nach Fokuslegung teilweise stark überschneiden, können bestehende Energienutzungspläne als gute Datengrundlage dienen, um mit reduziertem Aufwand eine konforme kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
Die Wärmeplanung fokussiert sich ausschließlich auf den Bereich Wärme. Grundsätzlich empfehlen wir jedoch zusätzlich (z.B. in Form eines Teilenergienutzungsplans) die Betrachtung des Stromsektors. Gerade durch die zukünftige Zunahme von Wärmepumpen und Elektrifizierung des Straßenverkehrs sollte bei den strategischen Überlegungen auch z.B. der Ausbau des Mittelspannungsnetzes und weitere Aspekte mitgedacht werden.
Die Durchführung der Wärmeplanung erfolgt z.B. durch uns als Dienstleister. Der personelle Aufwand auf Gemeindeseite beschränkt sich auf die Kommunikation mit uns, die Bereitstellung ggf. bereits vorhandener Daten sowie die Einbindung von Gemeindemitarbeitern bei den Akteursbeteiligungen.
Die Wärmeplanung ist eine unverbindliche strategische Planung. Dabei wird das beplante Gebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt und dargestellt, welche Wärmeversorgungsart für 2030, 2035, 2040 und 2045 am kosteneffizentesten ist. Aus der Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet entsteht keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bereitzustellen.
Gebiete die für Wärmenetze sehr unwahrscheinlich sind werden für die dezentrale Wärmeversorgung ausgewiesen (etwas verkürztes Verfahren. U.a. werden nur relevante Potenziale werden erhoben). Die Erhebungen basieren auf der vorhandenen Siedlungs- und Energiestruktur und sind daher von politischen Entscheidungen unabhängig. Auch ergibt sich für die Kommune kein konkreter Umsetzungszwang ggü. den Bürgerinnen und Bürgern. Sie unterliegen den Anforderungen des GEG. Die Gemeinde selbst unterliegt dagegen den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes (Erstellung und Fortschreibung des Wärmeplans).
Der bestehende Wärmeplan soll den Haushalten als Informationsquelle für Sanierungsentscheidungen dienen. Insbesondere dahingehend, welche Wärmequellen für einen Privathaushalt in Frage kommen (Fernwärme, Wärmepumpe mit Sonde, Grundwasser, Kollerktor, Luft etc) und ist eng mit dem Gebäudeenergiegesez (GEG) verknüpft.
Ein finalisierter Wärmeplan allein reicht jedoch noch nicht aus, um die neuen Heizungsregeln (GEG) - u.a. die 65%-Erneuerbare Regel - wirksam werden zu lassen. Hierfür bedarf es zusätzlich der Entscheidung der Kommune, Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiete auszuweisen, sonst gelten die Stichtage (<100.000 EW - 30.6.2028; >100.000 EW - 30.6.2026). Zur Frage inwiefern sich die Ausweisung eines Gebiets als zentrales Wärmeversorgungsgebiet auf die Förderungen für dezentrale Heizsysteme auswirken könnte liegen uns derzeit noch keine Informationen vor.
Die planungsverantwortliche Stelle (Gemeinde) ist verpflichtet, den Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen zu überwachen. Bei Bedarf ist der Wärmeplan zu überarbeiten und zu aktualisieren (Fortschreibung).
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