Energetische Gebäudesanierung

Sanierung im Gebäudebereich: Beispiel Zweifamilienhaus Baujahr 1929

Im Juni 2010 wurde das Zweifamilienhaus aus dem Jahr 1929 energetisch untersucht und im Anschluss saniert.  Zwar wurden in den zurückliegenden Jahren bereits Sanierungen durchgeführt, die Untersuchung zeigte aber, dass der jährliche Endenergieverbrauch mit über 300 kWh/m² deutlich über den geforderten Werten liegt.

Aufgrund von altersbedingten Bauschäden, wie z.B. undichtem Balkon oder sanierungsbedürftigen Fenstern und Türen, sind bei älteren Gebäuden in der Regel sowieso Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Diese „Ohnehin-Maßnahmen“ sind gut geeignet, um gleich eine Komplettsanierung durchführen zu lassen, da einige Kosten z.B. für das Gerüst nur einmal entstehen.

Im konkreten Fall fiel die Entscheidung zugunsten einer Komplettsanierung mit Außendämmung über ein Wärmedämmverbundsystem mit 16 cm mineralischem Dämmstoff, die Erneuerung der Fenster und Haustüre, die Dämmung der obersten Geschoß-  und der Kellerdecke, sowie den Austausch des Heizungssystems inklusive einer  Kaminsanierung.

Nach der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird die Energieeinsparverordnung 2009 erfüllt. Das ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln. Die berechnete Energieeinsparung beträgt rd. 68 %, wobei sich der jährliche CO2-Ausstoß um fast 9 Tonnen reduziert hat.