Bürgerstiftung Energiewende Oberland
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Derzeit wird jährlich rund 1 % des Gebäudebestandes energetisch saniert. Ziel der Bundesregierung ist es, die Sanierungsrate auf 2 % zu verdoppeln. Dadurch sollen bis 2050 die Treibhausgase um rund 80 % gegenüber 1980 reduziert werden.
Doch der Investitionsstau im Wohnungssektor ist gewaltig: 65 % der Fassaden sind nicht gedämmt, ebenso sind 30 % der Dächer und 60 % der Fenster energetisch als schlecht zu bezeichnen. Hinzu kommt, dass ein weiterer großer Anteil der Bauteile nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Auch viele Heizkessel sind veraltet und arbeiten nicht mehr wirtschaftlich. Der hohe Anteil an Öl- und Gasheizungen in Bayern, kombiniert mit dem hohen Anteil an nicht effizienten Heizungen (78 % lt. BDH), zeigen das Potential bei der Anlagentechnik.
Neben der Erhöhung der Sanierungsrate ist auch die Sanierungstiefe, also die Kombination von Maßnahmen energetischer Optimierung, zu steigern. Nach wie vor sind aber fehlende Finanzmittel, fehlende Liquidität und mangelndes Interesse Haupthemmnisse für energetische Gebäudesanierungen.
Renovierungsmaßnahmen werden häufig in Betracht gezogen, wenn die technische Lebensdauer eines Bauteils, z. B. Fenster oder Heizung, erreicht ist. Dann sind dringend Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Wenn aber aufgrund der ohnehin anstehenden Renovierungen investiert wird, dann macht es Sinn, den energetischen Zustand zu verbessern, denn aufgrund der langen Lebensdauer der Bauteile wird vermutlich die nächsten 30 Jahre keine Erneuerung mehr erfolgen. Sollten die Energiepreise in der Zwischenzeit steigen, wovon man ausgehen kann, und wurden keine Maßnahmen zur Energetischen Sanierung ergriffen, führt dies zu erheblich höheren Energiekosten.
Es ist also empfehlenswert, statt des bloßen Austausches der Bauteile (sog. Ohnehin- oder Sowieso-Maßnahmen) eine bessere Ausführung (z. B. zusätzliche Wärmedämmung) bei einer anstehenden Renovierung mit zu berücksichtigen. Eine Studie des Verbandes der bayerischen Wirtschaft (vbw) kommt zu dem Ergebnis, dass sich Investitionen zur energetischen Sanierung aufgrund der Bauteil-Lebensdauer von 30 Jahren selbst bei geringen Energiepreissteigerungen lohnen.
Bei einem sachlich richtigen Vergleich zwischen Ohnehin-Maßnahme und energetisch verbesserter Maßnahme ergeben sich daher aufgrund der Energieeinsparungen erhebliche Renditen. Beispielrechnungen zeigen, dass für ein Zweifamilienhaus mit 200 m2 zwar Sanierungskosten von rund 78.000 Euro anfallen. Dabei liegt der Ohnehin-Anteil bei rund 65 % (diese Rate deckt sich auch mit den Ergebnissen des vbw).
Setzt man nun die Energiekosteneinsparung, die durch die zusätzliche energetische Sanierung erzielt wird, in Beziehung zu den Kosten für die energetische Sanierung, dann ergibt sich eine Verzinsung des mehr eingesetzten Kapitals von 12 % - und das bei einer moderaten Energiepreissteigerung von nur 3 %! Die Rendite erhöht sich, wenn man die reale Energiepreissteigrung heranzieht. So haben sich die Ölpreise z. B. vom 15.07.2001 zum 15.07.2012 von 37,26 auf 91,09 Euro/100 l erhöht, das ist eine mittlere jährliche Steigerung von rund 13 %!
Auch eine mangelnde Liquidität kann durch intelligente Finanzierungen in Kombination mit der Energiekosteneinsparung gelöst werden. Für potentielle Sanierer ist daher eine sichere und langfristig verbindliche Festlegung der Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erforderlich. Eine Einigung zur einfachen Regelung der steuerlichen Abschreibung der Kosten, z. B. über10 Jahre wäre zudem hilfreich.
Die Förderprogramme sind sehr vielseitig und umfangreich und unterliegen leider häufig Aktualisierungen. Deshalb ist auch hier der beste Rat den man geben kann: Suchen Sie sich einen Energieberater, der den Förderdschungel beherrscht. Aktuell sind die Förderprogramme von der neuen Regierung in der Überarbeitung.