Bürgerstiftung Energiewende Oberland
Am Alten Kraftwerk 4
82377 Penzberg
Tel.: 08856 80536-0
Fax: 08856 80536-29
E-Mail: info@energiewende-oberland.de
Für Dämmstoffe gilt, dass ein Einsatz nur nach baulicher Zulassung erfolgen darf. Diese gibt Auskunft über Hersteller, Güteüberwachung, Wärmeleitfähigkeit (also die Wärmedämmeigenschaften), der Anwendungstyp (z.B. Druckfestigkeit), sowie die Baustoffklasse und damit die Brennbarkeit.
Bei einer Wärmedämmung der Gebäudehülle werden gewöhnlich Styropor, Holzfaserstoffen oder Steinwolle auf dem bestehende Gebäude angebracht. Man könnte vermuten, dass dadurch die Gefahr einer leichteren Entflammbarkeit besteht.
Für Gebäude gibt es jedoch zwei grundsätzliche brandschutztechnische Anforderungen. So werden Brandverhalten und Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen beurteilt. Anhand von Brandtests werden Baustoffe durch Prüfinstitute in Klassen eingeteilt und zertifiziert. Begutachtet und bewertet wird beim Brandverhalten das einzelne Produkt, bei der Feuerwiderstandsklasse das gesamte Bauteil.
Das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen wird in sechs Brandstoffklassen eingeteilt von A bis F. Dabei bedeuten, A= „nicht brennbar“ , F= „leicht entflammbar“. In Deutschland gilt im Baubereich die Mindestanforderung von Klasse B2 = „normal entflammbar“. Das heißt sie sind zwar entflammbar, breiten sich jedoch nicht schlagartig aus.
Die Feuerwiderstandsklasse (F30 – F180) gibt an, wie lange ein Bauteil einem Feuer standhält (30-180Min), ohne dass ein Durchbrand entsteht oder es statisch instabil wird. Diese Zeitangabe ist wichtig, da sie aussagt, wie viel Zeit im Brandfall bleibt, Lebewesen aus dem Gefahrenbereich zu evakuieren.
Zugelassene WDV-Systeme mit Polystyroldämmstoffplatten (EPSHartschaumplatten) erbringen den erforderlichen Nachweis, dass die Anforderungen an schwerentflammbare Baustoffe (Klasse B1) erfüllt werden. Diese sind bis zu einer Gebäudehöhe bis 7m uneingeschränkt und bei einer Gebäudehöhe bis 22m eingeschränkt (Brandriegel aus nichtbrennbarem Material) einsetzbar.
Hinsichtlich ihres Brandverhaltens werden Holzfaserdämmstoffe mindestens in die Baustoffklasse B 2 („normalentflammbar“) eingestuft. Sie können jedoch, je nach Verschalung des Wandaufbaus, auch bis zur Feuerwiderstandklasse F 90 verbessert werden. Holzfaserdämmstoffe sind jedoch nur bis zu einer Gebäudehöhe von 7m einsetzbar. Darüber wird mindestens eine Baustoffklasse B1 gefordert.
Wärmedämmverbundsysteme tragen im Brandfall jedoch nachweislich zum Feuerwiderstand der Bauteile bei, indem sie einerseits den Temperaturdurchgang durch das Bauteil aufgrund ihrer hohen Wärmespeicherkapazität stark verzögern. Andererseits bildet sich, wie bei Massivholz, eine ausgeprägte Verkohlungsschicht, die den Abbrand des Dämmstoffes hemmt und somit für lange Volumenbeständigkeit im Bauteil sorgt. Bei der Produktauswahl ist selbstverständlich auf die Feuerwiderstandsklassen zu achten. (Trifft nur für Holzfasern zu!)
Die höchsten Anforderungen an den Brandschutz erfüllt die Steinwolle. Dieser Dämmstoff trägt aktiv zum vorbeugenden baulichen Brandschutz bei. Sie ist nicht brennbar und führt die Baustoffklasse A1. Mit einem Schmelzpunkt von über 1.000 °C eignen sie sich für den Einsatz in klassifizierten Brandschutzkonstruktionen. Steinwolle ist der einzige Dämmstoff der auch über die Hochhausgrenze von 22m hinaus verwendet werden darf. Hier dürfen nur nichtbrennbare Baustoffe der Baustoffklasse A verwendet werden.